AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Angebot von Metamorvose

Herzlichen Dank für Ihr Interesse an meinem Angebot.

Allgemeines

Im Folgenden finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für sämtliche von Metamorvose angebotenen Dienstleistungen. Anderslautende Bedingungen gelten nur, wenn sie von Metamorvose ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

In den Kursen und Beratungen von Metamorvose geht es um Wissensvermittlung. Für den Umgang mit den vermittelten Wissensinhalten ist jeder Mensch selber verantwortlich.

Ganzheitliche Ernährungsberatung

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular und ist verbindlich. Mit der Anmeldung stimmt der Kunde den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Metamorvose zu.

Ein erstes telefonisches Vorgespräch für die Beratung (ca. 15 Minuten) ist kostenlos.

Zahlung

Die ganzheitlichen Ernährungsberatungen können per Rechnung oder bar im Anschluss an die Beratung bezahlt werden.

Abmeldung, Nicht-Erscheinen

Bei einem Terminkonflikt kann der/die Kunde*in sich von der Beratung durch Kontaktaufnahme mit Cristine Hess via crhg@bluewin.ch abmelden.

Termine, die weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin vom Kunden abgesagt werden, müssen durch den Kunden mit pauschal 1 Stunde bezahlt werden. Das Gleiche gilt bei Nicht-Erscheinen zum vereinbarten Termin.

Diese Regelung gilt nicht, sofern ein ärztliches Zeugnis vorliegt.

Kurse

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über die Website der Kurs-Ausschreibung, wo sich ein entsprechendes Anmeldeformular befindet. Die Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung stimmt der/die Kunde*in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Metamorvose zu.

Zahlung

Nach der Anmeldung für die Kurse erhält der/die Teilnehmer*in eine Bestätigungs-E-Mail mit den Zahlungsangaben zur Begleichung der Kurskosten. Die Zahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach erfolgter Anmeldung per Banküberweisung zu tätigen. Nur nach Erhalt der Kurskosten ist die Anmeldung rechtsgültig.

Abmeldung, Rückerstattung, Nicht-Erscheinen

Bei einem Terminkonflikt kann der/die Teilnehmer*in sich vom Kurs durch Kontaktaufnahme mit Cristine Hess via crhg@bluewin.ch  abmelden.

Abmeldungen weniger als 10 Tage vor dem Kurs werden mit den vollen Kurskosten verrechnet und müssen bezahlt werden. Bei Nicht-Erscheinen ohne Abmeldung werden ebenfalls die gesamten Kurskosten verrechnet.

Diese Regelung gilt nicht, sofern ein ärztliches Zeugnis vorliegt.

Für Abmeldungen mehr als 10 Tage vor dem Kurs wird eine Administrationsgebühr von pauschal 20.- Fr. erhoben. Die restlichen Kurskosten werden dem/der Teilnehmer*in zurückerstattet.

Teilnehmerzahl

Für einen Kurs sind mindestens 4 Teilnehmer*innen erforderlich. Liegen zwei Tage vor dem Kurs nicht genügend Anmeldungen vor, kann der Kurs vom Veranstalter kurzfristig abgesagt werden. In einem solchen Fall werden die Kurskosten vollumfänglich zurückerstattet. Aus der Annullierung können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

Versicherung

Versicherung ist Sache der Teilnehmer*innen. Gegen allfällige Schäden (z. B. Unfälle, Verletzungen, Diebstähle, usw.), die aus der Teilnahme an einem Kurs entstehen können, sind die Teilnehmer*innen nicht durch Metamorvose versichert.

Annullierung

Der Veranstalter ist berechtigt, einen Kurs bei ungenügender Teilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen abzusagen. Bereits eingezahlte Kurskosten werden in diesem Fall vollumfänglich zurückerstattet. Aus der Annullierung können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Rechtsbeziehung zwischen der Kursteilnehmerin (Kundin) bzw. dem Kursteilnehmer (Kunde) und Metamorvose untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und Metamorvose ist Winterthur.

Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung, eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Stand: Oktober 201